Familienzusammenführung weltweit stark variierend
Regelungen zur Familienzusammenführung variieren weltweit. Nach Kontinenten gestaffelt gelten folgende Muster:
Europa
- Viele europäische Staaten (insbesondere EU-Mitglieder) gewähren Ehepartnern und minderjährigen Kindern in der Regel ein Recht auf Aufenthaltsnachzug, oft mit Bedingungen (Nachweis von Wohnraum, Sicherung des Lebensunterhalts, manchmal Sprach- oder Integrationspflichten).
- Für Drittstaatsangehörige mit Arbeits‑ oder Blaue‑Karte‑Titeln sind die Anforderungen häufig moderater; für Geflüchtete gelten gesonderte, teils erleichterte Regeln.
- Die EU‑Binnenmobilität bietet für EU‑Bürger und ihre Kernfamilie besonders breite Rechte.
Nordamerika
- USA: Ehepartner und unverheiratete minderjährige Kinder von US‑Staatsbürgern haben ein grundsätzliches Recht auf Immigrantenvisa, aber lange Wartezeiten (visumkontingente, Prioritätsdaten) und umfangreiche Bürokratie; für Green‑Card‑Inhaber eingeschränkter/langsamer. Bedingungen: finanzielle Bürgschaft (Affidavit of Support) u.ä.
- Kanada: Relativ starke Rechte für Ehepartner/Kinder; Sponsoring durch kanadische Staatsbürger/PR‑Inhaber mit Einkommensanforderungen und Hintergrundchecks; Bearbeitungszeiten variieren.
Lateinamerika & Karibik
- Heterogen: einige Länder (z. B. Argentinien, Chile) haben vergleichsweise liberale Aufenthaltsrechte für Familienangehörige; andere fordern strikte Voraussetzungen. Insgesamt eher leichterer Zugang für regionale Staatsangehörige (Mercosur, CARICOM) als für Drittstaatler.
Afrika
- Meist restriktiver und heterogen. Viele Staaten erlauben Familiennachzug, verlangen aber strikte Nachweise (Einkommen, Wohnraum, oft lange Verfahrenszeiten). In Staaten mit schwacher Verwaltungsinfrastruktur sind Verfahren oft langsamer; in Ländern mit großen Flüchtlingsströmen gelten besondere (häufig restriktive) Politiken.
Asien
- Starke Variation: A‑Länder (Japan, Südkorea, Singapur, Malaysia, Golfstaaten) haben oft restriktive Regeln bzw. enge Voraussetzungen (Visumstyp, Einkommen, Arbeitsstatus); in einigen Golfstaaten ist Familiennachzug für Arbeitsmigranten stark eingeschränkt (z. B. hohe Einkommensanforderungen oder grundsätzlich schwierig). Länder wie Israel und Türkei haben wiederum spezifische Sonderregelungen. China und Indien haben relativ strikte, dokumentenbasierte Verfahren.
- Familiennachzug für Geflüchtete ist in vielen asiatischen Ländern weniger ausgeprägt als in Europa/Kanada.
Ozeanien
- Australien: Ehepartner und Kinder können gesponsert werden, aber strenge Voraussetzungen, oftmals lange Wartezeiten und Einkommens-/Integritätsprüfungen. Partner‑Visumskategorien mit temporären und permanenten Pfaden.
- Neuseeland: ähnlich, mit Sponsorship‑Pflichten und finanziellen Anforderungen.
Besondere Muster / Trends (global)
- Ehepartner und minderjährige leibliche/adoptierte Kinder sind weltweit am stärksten geschützt — sie sind am häufigsten ausdrücklich in Gesetzen genannt.
- Für erwachsene Kinder, Eltern oder entferntere Verwandte gelten deutlich strengere Schranken; Ausnahmen existieren für humanitäre Härtefälle.
- Häufige gemeinsame Anforderungen: Nachweis gesicherten Lebensunterhalts, ausreichender Wohnraum, Krankenversicherung, polizeiliche Führungszeugnisse, ggf. Sprachkenntnisse.
- Gast‑/Arbeitsmigrationsprogramme erleichtern oft Familiennachzug für hochqualifizierte Arbeitsmigranten (z. B. Blaue Karte, Skilled‑Worker‑Programme), während Niedriglohnmigrant:innen in vielen Ländern eingeschränkten oder gar keinen Familiennachzug haben.
- Geflüchtetenstatus bringt in vielen (aber nicht allen) Rechtsordnungen bevorzugte bzw. spezielle Familiennachzugswege; politische Änderungen können hier schnell die Praxis verändern.
Zusammenfassung
Ein Trend lässt sich ablesen: Kein Staat will Menschen, die ihm auf der Tasche liegen. Die grundsätzlichen Voraussetungen für den Familiennachzug liegen im gesicherten Einkommen, Wohnraum und seit Corona häufig in der Krankenversicherung. Deutschland liegt hier bei den strikteren Staaten, da auch Sprachkenntnisse vorausgesetzt werden.